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UVT aero (RT) Sitzpläne

Die russische Fluggesellschaft UVT aero wurde im Jahr 2015 gegründet. Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz in Kasan, Tatarstan, Russland. Die Hauptdrehkreuze der Fluggesellschaft sind Kasan und Bugulma. Das zweite Drehkreuz ist Nizhnekamsk. UVT aero führt regelmäßige Passagierflüge von Städten in Tatarstan aus durch. Sie führt auch mehrere internationale Flüge nach Georgien und Armenien durch. Insgesamt fliegt UVT aero 11 Ziele an. Die Flotte der Fluggesellschaft besteht aus acht Flugzeugen.

Auf seatmaps.com haben wir die umfassendste Datenbank mit Sitzplänen zusammengestellt. Klicken Sie auf die nachstehenden Links, um Sitzpläne für alle von UVT aero betriebenen Flugzeuge anzuzeigen.

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  • UVT aero

Flotte

Bombardier

Regeln für den Check-in

Die Fluggesellschaft bietet keinen Online-Check-in auf ihrer Website an. Die Passagiere müssen am Flughafen einchecken. Die Fluggesellschaft empfiehlt, dass die Passagiere zwei Stunden vor der geplanten Abflugzeit am Flughafen eintreffen.

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Gepäck

Die Freigepäckmenge beträgt fünf Kilogramm pro Passagier. Die Abmessungen des Handgepäcks betragen 15x35x45 cm und das Gewicht darf 5 kg nicht überschreiten. Der Wert des Freigepäcks wird von der Fluggesellschaft in Kilogramm festgelegt, abhängig von der Transportroute, dem Flugzeugtyp, der Serviceklasse und dem bezahlten Tarif. Der Betrag ist auf dem Flugticket (Reisebeleg) angegeben.

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Kinder ohne Begleitung

Die Fluggesellschaft bietet keinen Begleitservice für Minderjährige an.

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Kleinkinder

Kinder unter zwei Jahren werden nur in Begleitung eines erwachsenen Fluggastes auf Inlandsflügen kostenlos befördert, auf Auslandsflügen mit einer Ermäßigung von neunzig Prozent des Normal- oder Sondertarifs. Andere mitreisende Kinder unter zwei Jahren und Kinder im Alter von zwei bis zwölf Jahren werden mit einer Ermäßigung von fünfzig Prozent des Normal- oder Sondertarifs befördert. Die Beförderung von Neugeborenen, die jünger als sieben Tage alt sind, wird nicht empfohlen.

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Haustiere

In der Passagierkabine sind auf einem Flug nicht mehr als zwei nicht-antagonistische Tiere erlaubt. Die Beförderung von Tieren mit einem Gewicht von mehr als 8 kg, einschließlich des Gewichts des Käfigs in der Passagierkabine, ist nicht gestattet, mit Ausnahme von Blindenhunden, die Fluggäste mit eingeschränktem Seh-/Hörvermögen begleiten.

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