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Air Creebec (YN) Sitzpläne

Air Creebec wurde im Jahr 1982 gegründet. Der Hauptsitz des Unternehmens befindet sich in Val-d'Or, Quebec. Sie ist eine regionale Fluggesellschaft Kanadas. Ihre wichtigsten Drehkreuze sind der Flughafen Val-d'Or, der internationale Flughafen Montréal-Pierre Elliott Trudeau und der Flughafen Waskaganish. Das zweite Drehkreuz ist der Flughafen Timmins/Victor M. Power. Darüber hinaus bietet das Unternehmen regelmäßige Flüge zu Orten in den Provinzen Quebec und Ontario an. Insgesamt bedient Air Creebec 16 Strecken. Die Flotte des Unternehmens besteht aus 18 Flugzeugen.

Auf seatmaps.com haben wir eine umfassende Datenbank mit Sitzplänen für alle von Air Creebec betriebenen Flugzeuge zusammengestellt. Klicken Sie auf die Links unten, um die Sitzpläne anzuzeigen.

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  • Air Creebec

Regeln für den Check-in

Die Fluggesellschaft bietet keinen Online-Check-in auf ihrer Website an. Die Fluggäste müssen am Flughafen einchecken. Die Fluggäste müssen mindestens 45 Minuten vor der geplanten Abflugzeit einchecken.

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Gepäck

Das Handgepäck darf aus höchstens einem kleinen Gegenstand bestehen, ausgenommen eine kleine Handtasche (10x12x8 Zoll). Das maximale Gewicht des Handgepäcks für die Dash 8 beträgt 6 kg. Das Höchstgewicht des aufgegebenen Gepäcks beträgt 23 kg, Größe bis 158 cm (Summe aller Abmessungen).

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Kinder ohne Begleitung

Kinder über fünf Jahren können allein reisen. Für Kinder zwischen 5 und 11 Jahren ist eine Jugendbegleitung obligatorisch. Für Kinder über 12 Jahren ist der Jugendbegleitdienst nicht obligatorisch und kann auf Wunsch der Eltern gebucht werden.

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Kleinkinder

Kleinkinder sind definiert als Kinder unter zwei Jahren. Kleinkinder, die jünger als sieben Tage alt sind, dürfen nicht mitfliegen. Kleinkinder benötigen keinen eigenen Sitzplatz. Passagiere unter zwei Jahren müssen von einem Erwachsenen begleitet werden, der mindestens 18 Jahre alt ist, und dieser Erwachsene darf nur mit einem Kleinkind reisen.

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Haustiere

Lebende Tiere müssen in zugelassenen Hartschalenkabinen (nicht in Weichschalenkabinen/-behältern) untergebracht sein und in den Gepäckraum gelegt werden. Lebende Tiere werden separat behandelt und sind nicht Teil des bezahlten Übergepäcks. Das zulässige Höchstgewicht des Tieres zusammen mit dem Behälter darf 6 kg und die maximale Größe 22,5 cm X 25 cm X 37,5 cm nicht überschreiten.

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