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Aurora (HZ) Sitzpläne

Die russische Fluggesellschaft Aurora wurde am 6. November 2013 gegründet. Ihr Hauptsitz befindet sich in Juschno-Sachalinsk, Russland. Der internationale Flughafen Wladiwostok ist das Hauptdrehkreuz von Aurora. Ihr Basisflughafen ist der Flughafen Juschno-Sachalinsk. Die Fluggesellschaft bietet regelmäßige Flüge zu Städten im Fernen Osten und in Sibirien an. Darüber hinaus führt Aurora Inlandsflüge in den Regionen des Fernen Ostens durch und fliegt nach China, Korea und Japan. Insgesamt bedient die Fluggesellschaft mehr als 30 Routen. Die Flotte des Unternehmens besteht aus 22 Flugzeugen.

Auf seatmaps.com haben wir eine umfassende Datenbank mit Sitzplänen für alle von Aurora betriebenen Flugzeuge zusammengestellt. Klicken Sie auf die Links unten, um die Sitzpläne anzuzeigen.

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  • Aurora

Regeln für den Check-in

Die Registrierung von Passagieren und Gepäck für Flüge am Flughafen beginnt 2 Stunden vor der Abflugzeit und endet 40 Minuten vor der Abflugzeit. Der Online-Check-in beginnt 24 Stunden und endet 45 Minuten vor der Abflugzeit.

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Gepäck

Aufgegebenes Gepäck auf internationalen Flügen: Business Class - zwei Stück, je 32 kg und ein Stück Handgepäck bis 15 kg; Economy Class - ein Stück, bis 23 kg und ein Stück Handgepäck bis 10 kg.

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Kinder ohne Begleitung

Kinder über fünf Jahren können allein reisen. Für Kinder im Alter von 5-12 Jahren ist ein Begleitdienst für Minderjährige obligatorisch. Für Kinder im Alter von 12-16 Jahren ist eine Jugendbegleitung nicht obligatorisch und kann auf Wunsch der Eltern bestellt werden.

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Kleinkinder

Ein erwachsener Fluggast kann für ein mitreisendes Kind unter 2 Jahren eine kostenlose Beförderung ohne separaten Sitzplatz bei Inlandsbeförderungen und mit einer Ermäßigung von 90 % bei internationalen Beförderungen vereinbaren. Wenn ein Kind unter 2 Jahren einen separaten Sitzplatz erhält, wird dieses Kind mit einer Ermäßigung von bis zu 50 % befördert, je nach dem geltenden Tarif.

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Haustiere

Die Fluggesellschaft akzeptiert Hunde, Katzen, Vögel und andere kleine (zahme) Haustiere/Vögel, sowie Blindenhunde und Arbeitshunde des Hundedienstes der föderalen Exekutivbehörden zur Beförderung mit Zahlung der Gepäckgebühren. Der Passagier darf drei Haustiere über sechs Monate befördern: Ein Tier in der Passagierkabine in einem Behälter mit einem Gesamtgewicht von höchstens 8 kg und zwei Tiere im Gepäckraum oder zwei Tiere in der Passagierkabine in einem Behälter mit einem Gesamtgewicht von höchstens 8 kg und ein Tier im Gepäckraum. Ein Fluggast darf nicht mehr als zwei Behälter mit Tieren im Gepäckraum mitführen; das Gewicht des Tieres darf zusammen mit dem Behälter 50 kg nicht überschreiten. In einem Behältnis darf nur ein Tier befördert werden.

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